Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 125/2010

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Ermordung einer jungen Ägypterin im Landgericht Dresden

Aus Rache und Fremdenhass erstach der 28-jährige Angeklagte, ein in Russland geborener Spätaussiedler, am 1. Juli 2009 während einer Berufungshaupt-verhandlung vor dem Landgericht Dresden wegen eines gegen ihn gerichteten Beleidigungsvorwurfs eine 31-jährige Ägypterin; ihren Ehemann, der sie schützen wollte, verletzte er durch Stiche schwer. Der Angeklagte hatte im August 2008 die junge Frau, die ein Kopftuch trug, auf einem Spielplatz als "Islamistin" und "Terroristin" beschimpft, als sie ihn darum gebeten hatte, ihren 2-jährigen Sohn auf die Schaukel zu lassen.

Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten deshalb wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundes-gerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 14. Juni 2010 – 5 StR 207/10

Landgericht Dresden – 1 Ks 300 Js 27647/09 – Urteil vom 11. November 2009

Karlsruhe, den 18. Juni 2010

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