Bundesgerichtshof
Nr. 44/1999
Monika Harms neue Vorsitzende des 5. Strafsenats
Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesgerichtshof Monika Harms zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Frau Harms, die verheiratet ist, trat nach den beiden Staatsexamen (1971 und 1974) in den höheren Justizdienst der Freien und Hasnsestadt Hamburg ein. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Staatsanwältin wurde sie 1980 zur Richterin am Landgericht, 1985 zur Richterin am Finanzgericht ernannt. Zur Richterin am Bundesgerichtshof wurde Frau Harms im Jahre 1987 gewählt. Zunächst dem 3. Strafsenat zugewiesen, gehört Sie seit Oktober 1990 dem 5. Strafsenat an, dessen stellvertretende Vorsitzende sie seit 1996 ist. Seit Anfang 1993 ist Frau Harms zugleich Mitglied im Senat für Wirtschaftsprüfersachen und im Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Harms - als Nachfolgerin des im April dieses Jahres in den Ruhestand getretenen Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Laufhütte - den Vorsitz im 5. (früher: Berliner) Strafsenat übertragen, dessen Sitz 1997 nach Leipzig verlegt worden ist.
Karlsruhe, den 20. Mai 1999
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