BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 117/2022 Richter am Bundesgerichtshof
Prof. Dr. König im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Peter König wird mit Ablauf des 31. Juli 2022 in den Ruhestand treten. Herr Prof. Dr. König wurde am 12. September 1956 in München geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im April 1985 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Nach einer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft München wechselte er im Dezember 1985 als Regierungsrat in das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Im Juli 1988 wurde er bei dem Landgericht München I zum Richter am Landgericht ernannt und war dort bis zu seinem erneuten Wechsel in das Bayerische Staatsministerium der Justiz im November 1989 tätig. Im Laufe dieser ministeriellen Tätigkeit wurde Herr Prof. Dr. König zum Oberregierungsrat, zum Regierungsdirektor und schließlich zum Ministerialrat ernannt. Er leitete dort ein Referat in der Strafrechtsabteilung. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht im Januar 2001 übernahm er am Landgericht München II die Leitung einer Kleinen Strafkammer bis er im März 2002 als Ministerialrat erneut als Referatsleiter in die Strafabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz wechselte. Am 5. Januar 2009 wurde Herr Prof. Dr. König zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte zunächst über elf Jahre dem 5. Strafsenat mit Sitz in Leipzig an. In der über dreizehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. König die Rechtsprechung des 5. und 6. Strafsenats maßgeblich geprägt. Karlsruhe, den 31. Juli 2022
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