BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 60/2021 Verkündungstermin am 30. März 2021, 10.30 Uhr, in Sachen
3 StR 474/19 (Ausfuhr von Waffen nach Mexiko)
Verhandlungsort: Außenstelle des Bundesgerichtshofs Rintheimer Querallee 11, Sitzungssaal E 004 Der auf den 11. März 2021 bestimmte Verkündungstermin (Pressemitteilung 28/2021 und 49/2021) wurde wegen Erkrankung eines Senatsmitglieds aufgehoben und neu bestimmt auf den 30. März 2021, 10.30 Uhr. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Platzangebot in den Sitzungssälen die infolge der Corona-Pandemie geltenden Abstandsregeln berücksichtigt. Da somit am Verkündungstermin im Sitzungssaal E 004 im Zuhörerbereich nur eine begrenzte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung stehen werden, wird womöglich nicht für alle Personen, die als Zuschauer und/oder Medienvertreter am Verkündungstermin teilnehmen möchten, ein Sitzplatz bereit gehalten werden können. Karlsruhe, den 19. März 2021
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