Bundesgerichtshof
Nr. 150/2003 Verurteilung eines Hamburger Kaufmanns wegen Mordanstiftung aufgehoben Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines Hamburger Kaufmanns zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Anstiftung zum Mord durch das Landgericht Hamburg auf Revision des Angeklagten aufgehoben. Ihm wurde angelastet, den vielfach vorbestraften Gewalttäter Z. zur Ermordung eines 70-jährigen Finanzmaklers angestiftet zu haben. Z. suchte 1999 die Wohnung des Finanzmaklers auf, ermordete diesen und verletzte zudem dessen dort gleichfalls anwesende Lebensgefährtin schwer. Z. hatte diese Tat, deretwegen er anderweits verfolgt wird, seinerseits eingestanden, ohne aber den Angeklagten zu belasten. Dessen Verurteilung beruhte auf einer umfangreichen Beweisaufnahme in einer etwa zwei Jahre andauernden Hauptverhandlung. Der Bundesgerichtshof beanstandete die Beweiswürdigung des Landgerichts, die sich im Zusammenhang mit der Erörterung, ob anstelle des Angeklagten eine bestimmte andere Person als Anstifterin in Betracht zu ziehen war, als widersprüchlich und lückenhaft erwies. Eine weitere Verurteilung des Angeklagten zu vier Jahren Freiheitsstrafe wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung hatte hingegen Bestand, so daß das Landgericht Hamburg allein die Mordsache erneut verhandeln muß. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2003 5 StR 250/03 Karlsruhe, den 4. Dezember 2003 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501 |
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