Bundesgerichtshof
Nr. 127/2002
Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe rechtskräftig Das Landgericht Düsseldorf hat einen nicht als Kassenarzt zugelassenen Zahnarzt, der über einen Kassenzahnarzt als Strohmann Leistungsanträge bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein abgerechnet und insgesamt 1,26 Millionen DM erstattet bekommen hatte, wegen Betruges und versuchten Betruges zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im wesentlichen bestätigt. Im Mittelpunkt des Revisionsverfahrens stand die Frage, ob ein vollendeter Betrug auch dann vorliegt, wenn der Getäuschte mehr oder weniger starke Zweifel an der Richtigkeit der ihm gegenüber behaupteten Tatsache hat, etwa weil er Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02 Karlsruhe, den 5. Dezember 2002 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-422 Telefax (0721) 159-831 |
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