Bundesgerichtshof
Nr. 61/2000
Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer Leipzigerin verworfen, die vom Schwurgericht in Chemnitz wegen heimtückischer Ermordung ihres Ehemannes aus niedrigen Bewegggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Nach Feststellung des Schwurgerichts hatte die Frau ihren Mann bei einem nächtlichen Spaziergang mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet, weil er ihren Trennungsabsichten im Wege stand. Die Verteidigung beanstandete im Revisionsverfahren insbesondere die Abwesenheit der Angeklagten während der Anhörung ihrer 16-jährigen Tochter zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts vor dem Schwurgericht. Der BGH hat dieser Verfahrensrüge aus formellen Gründen nicht stattgegeben. Urteil vom 30. August 2000 - 5 StR 268/00 Karlsruhe, den 30. August 2000 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-422 Telefax (0721) 159-831 |
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